Eintritt in die Rente
Ab wann kann ich eigentlich in die Rente eintreten?
Das fragt sich der ein oder andere Mitarbeiter auf jedem Arbeitsplatz.
Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung ist dies eindeutig erklärt:
Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben.
Deutsche Rentenversicherung
Früher in Rente gehen?
Mit Abzügen kann man auch schon früher in Rente gehen. Generell wird Ihnen pro Jahr, dass Sie vor dem 67 Lebensjahr in Rente gehen wollen, 3,7% von Ihrer Rente abgezogen. Es kommt aber auch darauf an, wieviele Jahre Sie gearbeitet haben. 35 Beitragsjahre sind dabei minimum.
Kontaktieren Sie einfach die Deutsche Rentenversicherung, um Ihren Fall zu besprechen.
Teilrente?
Wollen Sie neben Ihrer Rente noch weiter arbeiten? Dann können Sie Teilrente beziehen und so Ihre Rente aufstocken. Dabei sind bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.
Die Hinzuverdienstgrenze liegt im Jahr bei 6.300 EUR. Wird diese überschritten, wird ein Teil Ihrer Rente abgezogen:
Bei der Berechnung wird der Jahresverdienst, der über der jährlichen Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro liegt, durch 12 geteilt. Davon wiederum werden 40 Prozent von der vorgezogenen monatlichen Altersrente abgezogen.
Deutsche Rentenversicherung
Später in Rente?
Sie können auch später in Rente gehen und Zuschläge zu Ihrer monatlichen Rente erhalten.
Dazu schreibt die Deutsche Rentenversicherung folgendes:
Bekommen Sie pro Monat, den Sie über das reguläre Rentenalter hinaus die Rente nicht in Anspruch nehmen, einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Für ein Jahr des späteren Rentenbeginns gibt es also 6 Prozent mehr und Ihre Rente erhöht sich außerdem durch die Beiträge, die während der weiteren Beschäftigung noch eingezahlt werden
Deutsche Rentenversicherung
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